Förderprogramme
Mit Solar-Förderung, Einspeisevergütung und effizienter steuerlicher Auslegung lässt sich viel Geld sparen und die Anlage innerhalb weniger Jahre refinanzieren.
Bundesweite Förderung
Förderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM)
Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Zielgruppe: Heizungsbauer, Energieberater
Was? Erstellung Bestätigung BzA und BnD
Antragsstellung KfW-Programm 458
Zielgruppe: Endkunde und Heizungsbauer, Energieberater
Was? Registrierung und Antragstellung (für Endkunden). Musterformulierung aufschiebende/auflösende Bedingung (für Heizungsbauer)
Weitere Informationen zur Heizungsförderung für Privatpersonen
Bundesweite Förderung
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung, z.B. raumlufttechnische Anlage)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Voraussetzung für eine Antragsstellung:
- Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder
- Beauftragung einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch oder
- Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung
Förderquoten:
Im Folgenden liegt der Fokus auf den Förderbedingungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Die folgende Tabelle zeigt die Fördersätze gemäß aktueller Förderrichtlinie. Zuschuss und Boni sind bei Eigennutzung bis 70 % kumulierbar. Die Kappungsgrenze der förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus liegt bei 30.000 €, somit liegt die maximale Förderung für die neue Heizung bei 23.500 €.
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Die hier veröffentlichten Informationen haben wir auszugsweise aus den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor entnommen. Diese Informationen wurden unter bester Sorgfalt, jedoch ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erstellt. Änderungen bzw. Irrtum müssen wir uns vorbehalten!
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Förderquoten
Bundesweite Förderung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen § 35c EStG
Für energetische Maßnahmen an einem in der EU gelegenen, zu Wohnzwecken genutzten Gebäude vermindert sich die Einkommensteuer des Eigentümers. Energetische Maßnahmen sind beispielsweise Wärmedämmung von Wänden oder auch eine Erneuerung der Heizungsanlage.
Voraussetzungen:
- Gebäude wird selbst bewohnt.
- Es liegt keine Kombination mit sämtlichen anderen Fördermöglichkeiten vor.
- Gebäude besteht seit 10 Jahren.
- Energetische Maßnahme wird von einem Fachunternehmen ausgeführt. · Bescheinigung nach Musterformular (ausgefüllt vom Fachunternehmer)
Höhe der Steuerermäßigung:
- Steuerermäßigung 20 % der Kosten der Sanierung (höchstens 200.000 €)
- Verteilung der 20 % auf 3 Jahre: im 1. Jahr 7 %, im 2. Jahr 7 %, im 3. Jahr 6 %
- Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld gekürzt.
Inanspruchnahme nicht möglich:
- bei Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstigen Steuerbegünstigungen
- bei öffentlich geförderter Maßnahme
- bei zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen
Weitere Informationen zur Steuerermäßigung
Die hier veröffentlichten Informationen haben wir auszugsweise aus den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor entnommen. Diese Informationen wurden unter bester Sorgfalt, jedoch ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erstellt. Änderungen bzw. Irrtum müssen wir uns vorbehalten.
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