AGB für gewerbliche Kunden
AGB für gewerbliche Kunden
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
- Unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Unsere Verkaufs-
und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. - Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Angebot und Vertragsabschluss - Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Das Risiko bezüglich Leitungs- oder
Übermittlungsproblemen sowie das daraus resultierende Risiko unklarer Bestellungen trägt der
Besteller. Dieses Angebot kann nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder dadurch angenommen werden, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist
die bestellte Ware zugesandt wird. Die Auftragsbestätigung kann per Telefax, E-Mail oder Briefpost
erfolgen. - Unsere Angebotsunterlagen, Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichts- oder
sonstige Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden nur dann verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. - Das Eigentum und das Urheberrecht an allen Angeboten und zur Auftragsbestätigung
gehörenden Unterlagen verbleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn
uns der Auftrag nicht erteilt wird.
III. Preis- und Zahlungsbedingungen - Die Preise gelten ab Werk einschl. Verladung im Werk, jedoch ohne Verpackung. Wird Lieferung
frei Baustelle vereinbart, so bedeutet dies Zufuhr auf gut befahrbarer Straße, möglichst nahe zur
Baustelle ohne Abladen. - Der Preisbildung liegen die zum Angebotsdatum bekannten Material- und Energiepreise,
Steuern, Frachtsätze, Löhne und Gehälter sowie sonstige Gestehungskosten zugrunde. Sollten wir
in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so wird der
zum Tage der Lieferung gültige neue Preis berechnet. Diese Preise verstehen sich netto zuzüglich
der am Liefertag gesetzten gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet. - Vertreter sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen mit befreiender Wirkung können
nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. - Rechnungen sind zahlbar
a) bei Aufträgen bis zu € 1.000,00 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
netto;
b) bei Aufträgen bis € 25.000,00
1/3 bei Eingang unserer Auftragsbestätigung;
1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft;
ohne diese Meldung bei Lieferung;
1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum;
c) bei Aufträgen über € 25.000,00 können abweichende Zahlungsbedingungen
vereinbart werden;
d) Dienstleistungen sind sofort mit dem Nettobetrag zahlbar. - Auf unser Verlangen hat der Besteller, insbesondere bei Großaufträgen, einen Kapitalnachweis
zu führen. - Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Eine Verpflichtung
zur Annahme besteht unsererseits nicht. Im Falle der Annahme gehen Diskont und sonstige
Spesen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. - Werden uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt
wird oder kommt dieser mit einer Teilzahlung länger als 1 Woche in Rückstand, so wird unsere
gesamte Restforderung zur Zahlung fällig, auch soweit von uns Wechsel angenommen wurden. - Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen
höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. - Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des
Bestellers und zwar auch solchen aus früheren Lieferungen, ist ausgeschlossen ohne Rücksicht
darauf, ob diese Gegenansprüche von uns anerkannt oder sonst festgestellt sind. - Bei Nichtabnahme der Ware durch den Besteller oder unberechtigter Lösung vom Vertrag
werden 15 % des Kaufpreises als Schadenspauschale fällig. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt vorbehalten.
IV. Liefer- und Leistungszeit - Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald sämtliche
technische Einzelheiten für die Ausführung geklärt sind und eine mit dem Besteller vereinbarte
Anzahlung bei uns eingegangen ist. - Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. - Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch
wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. - Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. - Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir
berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten – mindestens 0,5 % des
Rechnungsbetrages bzw. € 50,00 für jeden angefangenen Monat – vom Besteller zu verlangen und
nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist von mindestens 4 Wochen anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und gleichzeitig den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern. In
diesem Fall gelten nach unserer Wahl die im Lieferzeitpunkt gültigen Preise. - Schadensersatz kann der Besteller nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB
wird ausgeschlossen. - Wird der Vertrag vom Besteller nicht erfüllt oder verweigert dieser seine Mitwirkung, so sind wir
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, den uns
entstehenden Schaden einschl. des entgangenen Gewinns oder sonstiger Folgeschäden zu ersetzen.
V. Versand- und Gefahrenübergang - Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung gegen
Schäden aller Art wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Namen und Rechnung
vorgenommen. Transportschäden oder Transportverluste müssen vom Besteller unverzüglich nach
Ankunft der Lieferung bei der Versicherung ordnungsgemäß angemeldet werden. Auch wenn die
Anmeldung über uns erfolgen sollte, wird keine Gewähr für deren Rechtzeitigkeit übernommen. - Die Gefahr geht über, sobald der Liefergegenstand – auch Teile desselben -, an die den Transport
ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch für
die durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- oder verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in
den Fällen, in denen wir die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen übernommen haben. - Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat oder wird der
Versand gänzlich unmöglich, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Besteller über.
VI. Gewährleistung - Eine Gewährleistung von uns besteht nur für Mängel an dem Liefergegenstand, die durch Fabrikations-
oder Materialfehler entstanden sind. Für Schäden infolge fehlerhafter Angaben des Bestellers bei
Auftragserteilung, infolge fehlerhafter Montage oder Einlagerung durch den Besteller, fehlerhaftem
Anschluss an die Versorgungsnetze oder infolge von Bedienungsfehlern sowie für natürliche Abnutzung,
Versagen und Bruch von Heizungen und Glas wird keine Haftung übernommen. Werden ohne unsere
Zustimmung Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder sonst in den
Liefergegenstand eingegriffen, erlischt die Gewährleistung. Dies gilt auch für unbefugte Eingriffe von
Außenstehenden. - Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflichten nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Bestellers dadurch, dass die schadhaften Teile unentgeltlich
nachgebessert oder ersetzt werden. Die Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die
betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach
angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. - Im Falle des § 478 BGB gelten dessen Voraussetzungen, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz
ausgeschlossen ist. - Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht
abtretbar. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Besteller in Aussicht genommenen
Zwecke geeignet ist, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Weitere Ansprüche des
Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. - Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Im Falle des
§ 478 BGB bleibt es bei der Regelung des § 479 II BGB.
VII. Einbau und Montage
Wird uns neben der Lieferung auch die Montage und der Einbau übertragen, so werden diese von uns im
Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen, selbständigen Werkvertrages durchgeführt.
VIII. Eigentumsvorbehalt - Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller
jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei mehreren
getrennten Aufträgen des Bestellers bezieht sich dieser Eigentumsvorbehalt auf sämtliche
Liefergegenstände, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sämtliche Ansprüche aus den Aufträgen des Bestellers
erfüllt sind. - Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller wird widerruflich ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen und die vereinnahmten
Beträge binnen 24 Stunden an uns abzuführen. Auf Aufforderung muss der Besteller die Abtretung
offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen. Wir verpflichten uns, auf
Verlangen des Bestellers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten
insoweit freizugeben, falls ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Abtretung dem Abnehmer des Bestellers anzuzeigen und die Waren auf Kosten des Bestellers
zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen den Dritten zu
verlangen.
IX. Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand - Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. - Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Besteller
Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang
stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl als ausschließlicher Gerichtsstand
Landshut vereinbart.
CitrinSolar
Energie- und Umwelttechnik GmbH
Böhmerwaldstraße 32 85368 Moosburg
Telefon: 08761-33400 Telefax: 08761-334040
www.citrinsolar.de info@citrinsolar.de
Registergericht München HRB 140 848 Geschäftsführer: Christian Götz
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.